
Wir als Rechtsanwalt und Fachanwälte für Arbeitsrecht in Ingolstadt beraten Sie zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Betriebsrat betreffen. Durch den Erwerb der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht durch Frau Rechtsanwältin Rudolf und Frau Rechtsanwältin Goldschadt und die damit verbundene kontinuierliche Fortbildung ist in unserer Kanzlei arbeitsrechtliche Kompetenz auf höchstem Niveau gegeben. Der Fachanwaltstitel wird durch Spezialisierungskurse mit entsprechenden Prüfungen erworben. Der Fachanwaltstitel verpflichtet zu ständiger Weiterbildung, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden muss. Das garantiert für den Mandanten die bestmögliche juristische Beratung. Höhere Anwaltsgebühren entstehen durch den Erwerb des Fachanwaltstitels nicht.
Arbeitgeber beraten wir im Ausschreibungsverfahren für zu besetzende Stellen, bei der Erstellung von Verträgen wie Arbeitsverträgen, Dienstwagen Nutzungsvereinbarungen, Provisionsregelungen u. ä., aber auch bei Betriebsvereinbarungen, dem Abschluss von Tarifverträgen und Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat. Wir vertreten Arbeitgeber auch bei der Vorbereitung von Kündigungen und in gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen ausgesprochener Kündigungen.
Betriebsräte vertreten und beraten wir bei allen Fragen über die Gründung eines Betriebsrates, die Betriebsratswahlen, die Rechtsfolgen eines Betriebsüberganges, Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber über mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten und in gerichtlichen Verfahren über die Rechte des Betriebsrates. Darüber hinaus bieten wir als Rechtsanwaltskanzlei in Ingolstadt auch Schulungen zu arbeitsrechtlichen Themen für Betriebsräte und Betriebe auf Nachfrage an.
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In Kooperation mit: www.arbeitsvertrag.org