Arzthaftungsrecht

Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht
(Bildquelle: Billion Photos/Shutterstock.com )

Als Rechtsanwälte für Medizin- und Arzthaftungsrecht in Ingolstadt beraten und vertreten wir Sie in allen Medizinsachen (Beratung und Vertretung von Patienten bei fehlerhafter Behandlung; Einsichtnahme in die Patientenakte, Beweissicherungsverfahren).

Unter Arzthaftung versteht man die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Arztes gegenüber seinem Patienten bei der Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflichten.

Wenn Sie einen Behandlungsfehler durch einen Arzt vermuten, raten wir Ihnen, zunächst einen Rechtsanwalt für ein erstes Beratungsgespräch aufzusuchen, um den Sachverhalt zu besprechen und aufzuklären.

Ihr Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht kann dann für Sie Einsicht in Ihre vollständigen Krankenunterlagen bzw. in Ihre Patientenakte nehmen und diese genauestens mit Ihnen besprechen. Oft kommt es auch vor, dass Ihr behandelnder Arzt Sie nicht hinreichend über die Risiken eines ärztlichen Eingriffs aufgeklärt hat. Außerdem ist es meist sinnvoll, gemeinsam mit Ihrer Krankenversicherung ein medizinisches Gutachten in Auftrag zu geben. Dieses gibt erste Anhaltspunkte für das Vorliegen eines möglichen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler.

Fälle des Arzthaftungsrechts bedürfen häufig einer detaillierten Beweisführung. Die Beweislast liegt in einem Arzthaftungsprozess für einen Behandlungs- oder einen Aufklärungsfehler beim Patienten. Um einen zu langjährigen, kostenintensiven Gerichtsprozess zu vermeiden, sind wir daher bemüht mit Ihnen und Ihrer Krankenkasse eine befriedigende und schnelle Lösung mit dem Arzt und seiner Berufshaftpflichtversicherung zu erzielen, ohne dass Sie auf die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche verzichten müssen. Sollte jedoch eine gerichtliche Auseinandersetzung gewünscht sein bzw. nicht vermieden werden können, vertreten wir Sie natürlich auch im gerichtlichen Verfahren.

Wir beraten Sie gerne unter anderem bei:
Bei Verdacht auf Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern

Schmerzensgeldansprüche

Der Rückzahlung der Behandlungskosten

Zahnarzthaftung

Haftung für fehlerhafte Medizinprodukte (fehlerhafte oder defekte Medizinprodukte wie Herzschrittmacher oder Endoprothesen)

Geburtsschäden
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