Ausländerrecht / Asylrecht

Rechtsanwalt für Ausländerrecht und Asylrecht
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Wir als Rechtsanwälte beraten und unterstützen Sie in allen Fragen auf dem Gebiet des Ausländerrechts und des Asylrechts. Das deutsche Ausländerrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet.  Die zahlreichen europäischen und bundesgesetzlichen Regelungen sind durch Rechtsverordnungen, Richtlinien auf Landesebene ergänzt. Das Ausländerrecht regelt das Leben aller Nichtdeutschen in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehören auch die Staatsangehörigen aus EU- und Nicht EU- Staaten, Staatenlose.

Ausländer haben in Bundesrepublik Deutschland einen anderen Status als deutsche Staatsangehörige. Insbesondere für die Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Staaten kann eine fachliche Beratung schon vor der Einreise nach der Bundesrepublik Deutschland notwendig sein. Denn die verschiedenen Aufenthaltstitel, z.B. zum Studium, zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen oder zur Erwerbstätigkeit verlangen die Erfüllung unterschiedlicher Voraussetzungen. Der erteilte Aufenthaltstitel kann durch Zeitablauf erlöschen, widerrufen oder zurückgenommen werden.

Für die juristischen Laien ist es schwierig, die Voraussetzungen des Erwerbs und des Verlustes eines Aufenthaltstitels richtig zu ermitteln. Wir als Rechtsanwälte verfügen über fachliche Kenntnisse im Bereich des Ehegatten- und Familiennachzugs, der Arbeitserlaubnis, der Ausreisepflicht und vielen weiteren Fragen.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei RGK in Ingolstadt berät Sie zu Fragen der:

Einreise
Aufenthaltserlaubnis
Erteilung, Versagung und Widerruf von Aufenthaltstitel
Arbeitserlaubnis
Integration
Familiennachzug
Einbürgerung
Ausweisung
Blaue Karte EU
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Die Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union genießen für Einreise in Bundesrepublik Deutschland und vorübergehende Aufenthalte eine voraussetzungslose Freizügigkeit. Zu beachten sind aber spezialgesetzliche Regelungen für die Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, insbesondere aus einem Nicht EU-Staat.

Das Asylrecht ist europa- und völkerrechtlich geprägtes Rechtsgebiet. Es handelt sich dabei um ein Sonderrecht für Ausländer, die einen Asylantrag oder internationalen Schutz beantragt haben. Das deutsche Asylrecht behandelt Asylberechtigte, Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und Schutzsuchende unterschiedlich. Für die juristischen Laien ist das Asylverfahren oft nicht überschaubar. Wir beraten Sie in Fragen des Asylanspruchs, dem Schutz als Flüchtling, des subsidiären Schutzes und des Abschiebungsverbotes.

 

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