Miet- und Immobilienrecht

Rechtsanwaltskanzlei für Miet- und Immobilienrecht in Ingolstadt

Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Prüfungsrelevant für den Rechtsanwalt ist dabei insbesondere der Abschluss, die Durchführung sowie die Beendigung von Miet- und Pachtverträgen – sowohl für Wohnraum als auch für gewerbliche Flächen.

  • Sie stellen Mängel in der Wohnung fest: dürfen Sie die Miete mindern und wenn ja: in welcher Höhe?
  • Hat der Vermieter die Nebenkosten korrekt abgerechnet? Hat er womöglich Positionen angesetzt, die er gar nicht auf den Mieter umlegen darf? Ist der Verteilerschlüssel vertragsgemäß? Hat der Vermieter die Abrechnungsfristen eingehalten? Wie lange habe ich als Mieter Zeit, die Abrechnung zu prüfen?
  • Unter welchen Umständen darf ein Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden? Welche Kündigungsfristen gilt es zu beachten?
  • Worauf sollten Sie beim Abschluss eines Mietvertrags unbedingt achten?
  • Wer ist für Reparaturen und wer für die Durchführung von Schönheitsreparaturen zuständig? Enthält Ihr Vertrag eine wirksame oder eine unwirksame Klausel? Dürfen Umbauten am Wohnraum vorgenommen werden? Wie sieht es mit Haustieren aus? Darf ich meine Wohnung untervermieten?
  • Was passiert mit meinem Mietvertrag, wenn der Vermieter die Wohnung verkauft?

Diese und viele weitere Diskussionspunkte ergeben sich, sobald ein Mietverhältnis zustande kommen oder beendet werden soll. Sinnvoll ist es in jedem Fall, relevante Punkte bereits im Vorfeld zu klären und auch im Mietvertrag festzuhalten. Eine Beratung durch unseren Rechtsanwalt für Mietrecht in Ingolstadt hilft Ihnen dabei, keine wesentlichen Punkte zu übersehen, bzw. keinen für Sie nachteilig formulierten Vertrag zu unterschreiben.

Aber auch der Vermieter muss darauf achten, dass seine Rechte gewahrt werden und sein Eigentum geschützt wird.

  • Dürfen Räume der Wohnung untervermietet werden? Braucht der Mieter hierzu meine Zustimmung? Bin ich gar verpflichtet, zuzustimmen? Wie sieht es mit dem Einzug eines Partners/Lebensgefährten aus?
  • Welche Betriebskosten darf ich auf den Mieter umlegen?
  • Darf ich die Miete auch erhöhen? Und wenn ja: in welcher Höhe, in welchen Abständen und wie oft?
  • Mein Mieter mindert die Miete. Darf er das?
  • Wie schaut es mit der Kaution aus? Wann muss ich diese an den Mieter ausbezahlen? Darf ich auch schon im laufenden Mietverhältnis darauf zugreifen? Muss der Mieter die Kaution dann wieder auffüllen?

Auch hier können die Probleme bei rechtzeitiger Information und Beratung durch unsere Anwälte für Mietrecht bereits im Vorfeld geklärt oder gar vermieden werden.

Und wenn alle Bemühungen gescheitert sind, die Angelegenheit doch noch außergerichtlich und gütlich zu klären, bleibt oftmals nur der Gang vor den Richter. Ein Mieter zahlt die Miete nicht, der Vermieter rechnet die Betriebskosten falsch ab, der Mieter mindert die Miete zu Unrecht, der Vermieter beseitigt Mängel nicht fristgerecht und vieles mehr.

Ganz gleich ob Sie als Mieter oder als Vermieter der Geschädigte sind – wir vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht. Wir machen Sie auf eventuelle Risiken aufmerksam und helfen Ihnen, die Erfolgsaussichten einer Klage unvoreingenommen und realistisch einzuschätzen. Gemeinsam versuchen wir, eine Lösung für Ihr Problem zu finden: so unkompliziert und für Sie natürlich auch so kostengünstig wie möglich.

Nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unserem Rechtsanwalt für Mietrecht beraten und auch vor Gericht vertreten. Unterlagen bringen Sie zweckmäßigerweise gleich bei Ihrem ersten Termin  beim Rechtsanwalt mit: Mietvertrag, Kündigung, Mieterhöhungsschreiben, Betriebskostenabrechnung, vorgerichtlichen Schriftverkehr mit der Gegenseite und alle weiteren Dokumente.
 

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