Ordnungswidrigkeitenrecht

Rechtsanwaltskanzlei für Ordnungswidrigkeitenrecht in Ingolstadt

Als Rechtsanwälte für Ordnungswidrigkeitenrecht in Ingolstadt beraten und vertreten wir Sie bei allen Ordnungswidrigkeiten (z.B.: Vertretung im Widerspruchverfahren und Hauptverfahren gegen Bußgeldbescheide).

Vor allem in dem Rechtsgebiet Ordnungswidrigkeiten sollte man so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht aufsuchen.

Eine Ordnungswidrigkeit wird im deutschen Rechtsstaat als eine Gesetzesübertretung definiert, für die als Ahndung eine Geldbuße festgelegt ist. Allerdings kann ein Verstoß und die daraus folgende Ahndung mit erheblichen Folgen verbunden sein, weshalb Sie sich unter allen Umständen an einen Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht wenden sollten.

Es ergibt sich nur teilweise aus dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), welche Handlungen als ordnungswidrig angesehen werden. Es bestehen noch Spezialgesetze zu bestimmten Lebensbereichen, in welchen der Großteil der Ordnungswidrigkeiten geregelt ist. Vor allem in der StVO, der Straßenverkehrsordnung werden die meisten Ordnungswidrigkeiten begangen.

Auch ist es Ihnen durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Ordnungswidrigkeitenrecht wie im Strafrecht möglich, Einsicht in Ihre Akten zu nehmen. Nach § 49 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sind die Behörden gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen die Einsicht in die Akten zu gewähren. In den meisten Fällen wird die Akteneinsicht von einem beauftragten Rechtsanwalt beantragt. Durch die Akteneinsicht wird Ihnen ermöglicht, alle gegen Sie vorliegenden Beweismittel, eventuell auch Zeugenaussagen und Bildermaterial einzusehen.

Nach § 21 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) hat das Strafgesetz Vorrang, wenn eine Handlung gleichzeitig Ordnungswidrigkeit Straftat ist. Somit kann eine Tat gem. § 84 Abs. 1 OWiG nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, wenn über diese Tat als Straftat rechtskräftig entschieden wurde.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid, ein Verwarnungsgeld, oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, raten wir Ihnen, zunächst einen Rechtsanwalt für ein erstes Beratungsgespräch aufzusuchen, um den Sachverhalt zu besprechen und aufzuklären.

Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Angelegenheiten der Ordnungswidrigkeiten
 

Jetzt Kontakt aufnehmen
Visual Portfolio, Posts & Image Gallery for WordPress