Familienrecht
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Ingolstadt vertritt Sie kompetent in allen Fragen des Familienrechts. Schon vor der Eingehung einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft beraten wir Sie bei der Gestaltung eines Ehevertrages, der Wahl des für Sie optimalen Güterstandes sowie weiterer möglicher Regelungen, um Auseinandersetzungen während der Ehe oder anlässlich der Scheidung der Partner zu vermeiden.
Wir beraten Sie gerne unter anderem bei:
- Trennungsunterhalt
- Rechtskraft einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Scheidung
- Zugewinnausgleichsansprüche
- Vermögensauseinandersetzung
- nachehelicher Unterhalt
- Vereinbarungen im Versorgungsausgleich
- Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft
Im Fall einer anstehenden Trennung informiert Ihr Rechtsanwalt Sie schon vorab über Ihre Ansprüche auf Trennungs-Unterhalt, Kindes-Unterhalt, Verbleib in der gemeinsamen Wohnung, vorläufige Aufteilung des gemeinsamen Hausrates sowie der Regelungen von elterlicher Sorge und Umgang mit Kindern. Dabei erstreckt sich unser Tätigkeitsfeld nicht nur auf die anwaltliche Interessenvertretung eines Beteiligten sondern auch auf die Begleitung beider Partner gemeinsam im Rahmen einer Mediation.
Wir setzen für Sie Ansprüche auf Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung außergerichtlich oder gerichtlich durch. Falls es anlässlich einer Trennung zu Streitigkeiten kommt, die das übliche Maß einer mit der Trennung verbundenen Auseinandersetzung übersteigen, beraten wir Sie auch zu Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, um Sie persönlich, Ihre Kinder aber auch ihre Wohnumfeld zu schützen.
Anlässlich der Scheidung vertreten wir Sie gerichtlich, insbesondere auch bei den sogenannten Folgesachen, die dem Anwaltszwang unterliegen. Hierzu zählen alle Auseinandersetzungen über finanzielle Folgen der Beendigung der Ehe, also Zugewinnausgleichsansprüche Vermögensauseinandersetzung, nachehelicher Unterhalt, Vereinbarungen im Versorgungsausgleich sowie Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft. Hier sind die individuellen Verhältnisse der jeweiligen Ehepartner und die Gestaltung der Ehe im Hinblick auf Berufstätigkeit beider Partner, Kindererziehung und Vermögensbildung ausschlaggebend.
Ohne rechtsanwaltliche Beratung haben die Eheleute meist keine genaue Kenntnis über die ihnen zustehende Ansprüche und Möglichkeiten. Deshalb ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgeschrieben. Das gilt auch im Falle der gerichtlichen Durchsetzung sonstiger vermögensrechtlicher Ausgleichsansprüche anlässlich Auseinandersetzung gemeinsame Konten, Steuererstattungen, Nutzungsentschädigung für Wohnraum u.s.w. .
Häufig gestellte Fragen aus dem Familienrecht
- Wie hoch ist der Kindesunterhalt?
- Wie hoch ist der Trennungsunterhalt bzw. der Unterhalt eines Ehegatten nach der Scheidung?
- Wie lange muss Unterhalt für einen Ehegatten gezahlt werden?
- Was muss bei einer Trennung beachtet oder geregelt werden?
- Wie läuft eine Scheidung ab?
- Wie lange dauert eine Scheidung?
- Was bedeutet der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung?
- Brauche ich einen Anwalt?
- Was kostet eine Scheidung?
- Was bedeutet der Zugewinnausgleich?
- Brauche ich einen Ehevertrag?
- Bei welchem Elternteil bleiben die gemeinsamen Kinder bei einer Trennung?
- Wie wird der Umgang mit den Kindern geregelt?
- Wer erhält das Sorgerecht?
- Wir können in der Ehewohnung bleiben?
- Was ist bei häuslicher Gewalt zu tun?
Wir helfen Ihnen jedoch auch bei der Vorbereitung einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung, um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. In diesem Zusammenhang führen wir auch außergerichtliche Vergleiche und Verhandlungen mit anderen Kollegen, die Ihren Lebens-oder Ehepartner vertreten. Selbstverständlich klären wir sie über die Kosten der anwaltlichen Vertretung im Rahmen isolierter Familiensachen oder aber Folgesachen, die mit der Scheidung gerichtlich geltend gemacht werden, auf.
Wir begleiten Sie darüber hinaus in Verfahren, die nicht notwendigerweise eine anwaltliche Vertretung erfordern, die im Einzelfall aber sinnvoll sein können: Anträge auf alleinige elterliche Sorge, Anträge eines nichtehelichen Vaters auf gemeinsame elterliche Sorge, Anträge auf Umgang und Herausgabe der Kinder sowie Beratung in Adoptions-Angelegenheiten.