Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Ingolstadt

Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Wohnungseigentumsrecht in Ingolstadt unterstützt Sie bei allen Problemen rund um die Eigentumswohnung. Wohnungseigentum das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum an Gebäude und Grundstück. Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, weil davon abhängt, was der Wohnungseigentümer ohne Zustimmung der anderen Eigentümer darf und wofür er oder sie bezahlen muss, eventuell sogar dann, wenn er mit einer Maßnahme nicht einverstanden ist. Wer trägt die Kosten für die Taubenabwehr unter der Balkonüberdachung – der Eigentümer des obersten Balkons oder die Gemeinschaft?

Das gemeinschaftliche Eigentum muss ordnungsgemäß verwaltet werden. Hier liegt das besondere Augenmerk auf den Aufgaben und Befugnissen der Hausverwaltung, der wirksamen Bestellung eines Hausverwalters ebenso wie der Kündigung des Verwaltervertrages und der Haftung des Verwalters gegenüber der Gemeinschaft oder ihren Mitgliedern. Zu all diesen Fragen des Wohnungseigentumsrechts steht Ihnen in unserer Kanzlei in Ingolstadt ein erfahrener Rechtsanwalt zur Seite

Auch die Eigentümerversammlung verdient Aufmerksamkeit. Probleme können auftreten bei der Einberufung der Versammlung, dem Festlegen der Tagesordnungspunkte, der Beschlussfähigkeit, der Protokolleinsicht, bei Beschlussmängeln und der damit möglichen Beschlussanfechtung oder der gerichtlichen Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung legen den Fahrplan für die Gemeinschaft fest, wenn sie nicht ausnahmsweise nichtig oder rechtzeitig angefochten sind, sind sie auch für die Eigentümer verbindlich, die nicht dafür gestimmt haben.

Spannend ist immer wieder die Klärung der Frage, was Gemeinschaftseigentum und was Sondereigentum ist. Wenn hier die Gemeinschaftsordnung nicht weiterhilft, muss auf umfangreiche Rechtsprechung zurückgegriffen werden. In diesem Zusammenhang steht auch die Nutzung des Gemeinschaftseigentums durch einzelne Eigentümer, Sondernutzungsrechte und ihre Grenzen und die Tragung der Kosten – wer räumt den Schnee von den Stellplätzen, bzw. wer zahlt dafür? Das Wohnungseigentumsrecht umfasst ein weites Feld, nutzen Sie unsere Erfahrungen als Rechtsanwälte und Fachanwälte in Ingolstadt auf diesem.
 

Jetzt Kontakt aufnehmen