Häufige Fragen

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Wir versuchen bei dringenden Fristen am gleichen Tag, in anderen Fällen innerhalb von drei Tagen Ihnen einen Termin anzubieten.

Kann ich eine telefonische Erstauskunft erhalten?

Die Bewertung einer Rechtsfrage am Telefon ist schwierig. In nahezu allen Fällen muss Einsicht in Unterlagen genommen, Verträge geprüft und Schriftverkehr durchgesehen werden. Eine professionelle Bewertung ist bei einer Diskussion des Sachverhaltes am Telefon aus unserer Sicht nicht möglich. Bitte haben Sie deswegen Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Rechtsauskünfte geben.

Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit, die mit Ihrer Rechtsfrage in Zusammenhang stehen, also Verträge, Versicherungsbedingungen, Schriftverkehr, Emails, Fotos, Bescheide, usw. Denken Sie bitte auch an Ihre Rechtschutzversicherungsnummer.

Für eine erste Beratung zu Ihrem Anliegen, das heißt eine Besprechung der relevanten Umstände, eine Durchsicht der Unterlagen und eine rechtliche Einschätzung, gibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die zu berechnenden Gebühren eine Obergrenze von 190 Euro netto vor. Die Festlegung der Gebühren bestimmt sich nach der Länge des Gesprächs und dem Umfang des Sachverhaltes.