Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt für Gesellschaftrecht
(Bildquelle: Niyazz/Shutterstock.com)

Ihre Rechtsanwälte Handels-Gesellschaftsrecht beraten und vertreten sie von der Gründung bis zur Liquidation ihrer Gesellschaft. Welche Rechtsform ist für Ihr Unternehmen die richtige? Die Bandbreite reicht von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts über die OHG, die Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft (auch mit beschränkter Berufshaftung), die Genossenschaft, die Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG), die GmbH, die GmbH und Co. KG, die Aktiengesellschaft, die EWIV bis zu internationalen Gesellschaftsformen. Selbstverständlich beraten wir auch Einzelunternehmer zu allen mit der Gründung und der Führung des Unternehmens zusammenhängenden Fragen wie Firmenbezeichnung, Handelsgewerbe, Übernahme einer Firma oder Beendigung einer Firma.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei RGK in Ingolstadt berät Sie unter anderem bei:
Wahl der Rechtsform

Firmenbezeichnung

Übernahme einer Firma oder Beendigung einer Firma

Haftung und Haftungsbegrenzung

Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern

Abschluss und bei der Kündigung von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen

Durchsetzung von Gesellschafterrechten

Vereinsrecht
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Für Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte sind Fragen der Vertretungsmacht, der Haftung und Haftungsbegrenzung und der Compliance oft von existenziellem Interesse. Wir bieten Unterstützung bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern, natürlich auch beim Abschluss und bei der Kündigung von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen, bei der Durchsetzung von Gesellschafterrechten auch für Minderheitsgesellschafter, bei der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen oder der Feststellung der Nichtigkeit solcher Beschlüsse. Gerade bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen kann ein gerichtliches Eilverfahren erforderlich werden, um Fragen zu klären, für die ein reguläres Gerichtsverfahren nicht abgewartet werden kann.

Auch zu Fragen des Vereinsrechts von der Gründung bis zur Auflösung eines rechtsfähigen oder nicht rechtsfähigen Vereins beraten wir Sie gerne. In Unternehmen, Gesellschaften und Vereinen sollte die Erreichung des gemeinsamen gesetzten Zieles vor der Durchsetzung von Einzelinteressen stehen. Trotzdem sind auch in diesem Bereich Auseinandersetzungen – auch vor Gericht – nicht immer vermeidbar.
 

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